Freitag, 28. September 2018

Zentrumsentwicklung Schöftland

Anpassung Richtplan; Zentrumsentwicklung Schöftland; Festsetzungen neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn, neuer Wohnschwerpunkt WSP Hegmatte und Mühleareal, Siedlungsgebiet, Verminderung der Fruchtfolgeflächen

1. Festsetzung neuer Werkstattstandort AAR bus+bahn

Die Grünliberalen anerkennen im Grundsatz, dass betreffend der Entwicklung von AAR bus+bahn, im Zusammenhang mit längerem Rollmaterial, in Zukunft Anpassungen für die Werkstatt und Geleise nötig sind und begrüssen, dass die Überlegungen einen längerfristigen Planungshorizont aufweisen.

 

 

Den gewählten Lösungsansatz unterstützt die glp jedoch aus folgenden Überlegungen nicht:

 

Der künftige Bedarf an Abstellmöglichkeiten (Depotflächen) und Werkstätten wird mit Vorteil kombiniert, und diese weisen beide einen Bedarf an den Ressourcen Boden und Personal aus. Beides dürfte im Wynental besser als im Suhrental verfügbar sein, unter anderem als Folge des im Wynental stärker ausgefallenen strukturellen Wandels, insbesondere des Rückgangs industrieller Tätigkeiten. Eine Verteilung der Depotflächen/Werkstätten auf beide Linienäste brächte zwar betriebliche Vorteile mit sich. Unter Ergreifung geeigneter Massnahmen wäre eine Verminderung der Nachteile einer Konzentration auf das Wynental aus unserer Sicht jedoch möglich. Es scheint einige brachliegende Flächen in Gleisnähe zu geben. Zudem dürfte das Angebot an Fachkräften im Wynental höher sein. Aufgrund des Abbaus von Arbeitsplätzen im Wynental ist vermutlich die Nachfrage der Wegpendelnden nach frühen Verbindungen morgens gestiegen, womit bessere Verbindungen (Anschlüsse) ab Aarau ermöglicht werden. Durch eine Konzentration der Werkstätten im Wynental könnten mehr Züge von dort losfahren. Abends könnten die Züge nach ihrem Einsatz mittels Mehrfachtraktion in die Abstellanlagen gebracht werden.

 

Eile besteht nicht gemäss den Aussagen in der Botschaft. Gemäss Planungsbericht zur Zentrumsentwicklung von Schöftland ist die aktuell nötige Vergrösserung der Depotanlagen am bestehenden Standort möglich und wäre über 20 Mio. günstiger. Dazu kommt, dass die bestehende Werkstätte erst 2045 die Nutzungsdauer erreicht hat. Es ist also nicht nötig über 25 Jahre im Voraus die Änderung im Richtplan festzusetzen. Die Weiterentwicklung und die Prüfung anderer Standorte kann also sorgfältig und mit genügend Zeit vorgenommen werden.

 

Antrag: Der Antrag gemäss Vernehmlassung wird abgelehnt. Es seien alternative Standorte (vielleicht auch im Wynental) zu prüfen.

 

 

2. Neuer Wohnschwerpunkt Hegmatte

Die glp lehnt es ab, in Schöftland einen neuen Wohnschwerpunkt im Richtplan festzusetzen. Dies aus folgenden Überlegungen:

 

Mitsprache:

Die zu wenig erfolgte Mitsprache der Bevölkerung innerhalb von Schöftland und in den vom erwarteten Zusatzverkehr betroffenen Dörfer (nicht alle der Einwohner werden den Zug nehmen) wird bemängelt. Das BAV wird zustimmen, womit erst recht das Gefühl einer „Übersteuerung“ entsteht. Im Vorfeld zu den vorliegenden Richtplanänderungen gab es keinen demokratisch gefällten Entscheid der EinwohnerInnen von Schöftland.

 

Bedarf:

Die Gemeinde könnte sich mit der entsprechenden Festsetzung so weiteres Bauland reservieren ohne dies zu benötigen. Dies ist einerseits nicht nötig, denn es gibt innerhalb des Gemeindeperimeters genug Flächen, um Wohnraum zu schaffen. Andererseits wäre es gegenüber denjenigen Gemeinden ungerecht, welche in den nächsten Jahren wirklich darauf angewiesen sind dringende Bauvorhaben zu realisieren. Weiter sei zu bemerken, dass wir im Kanton einen hohen Leerwohnungsbestand haben. Dies ist ein weiterer Grund, um Einzonungen auf Vorrat abzulehnen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind hierzu (wie viele im Raumplanungsbereich) absolut ungenügend. Auch hier besteht aus glp-Sicht keine Rechtsgrundlage, nur eine „Grobbeurteilung“ vorzunehmen (im Übrigen würde eine Anpassung des Titels wenig ändern, wenn der Wille zu faktischen Überprüfung fehlt und die Fehler der Vergangenheit, welche zu einem Versagen der Raumplanung geführt haben, regelmässig wiederholt werden). Die Voraussetzungen gemäss Richtplan seien „gesamthaft“ erfüllt -> schon aus dieser Formulierung auf Seite 6 ergibt sich, dass es sich wohl eher um einen politischen als um einen fachlichen Entscheid handelt. Komplett fehlen Aussagen zum Bedarf, welcher sich aus der Dichte (vgl. all die Vorgaben zu RPG 1) ergeben. Und warum ausgerechnet Schöftland der richtige Ort für einen neuen Wohnschwerpunkt sein soll, erschliesst sich ebenfalls absolut nicht, denn eine stringente Begründung fehlt hierzu ebenfalls. Keine Aussage findet sich auch zu Art. 30a RPV.

 

Landverlust:

Mit einem positiven Entscheid betr. Richtplananpassung und dem Gutheissen des Baugesuches der Bahn wären 11 Hektaren Land für immer verloren. Die FFF sind nötig um die Nahrungsmittelproduktion in unserem Land und die Ernährungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. In der Vergangenheit wurde bei Projekten mit FFF-Verlust immer wieder darauf hingewiesen, dass es innerhalb des Kantonsperimeters einen entsprechenden FFF-Ausgleich geben soll. Leider ist dies auch bei der vorliegenden Vorlage nicht der Fall. Die angestrebte Kompensation ist wenig konkret. Die glp unterstützt nur Kompensationen zur Verbesserung von anthropogen veränderten Böden (schlechte Rekultivierung), jedoch nicht Ausebnungen der Landschaft und insbesondere nicht Kompensation auf Moorböden.

 

Dorfbild:

Zur zusätzlichen Begründung des Vorhabens wird auch noch das Dorfbild zu Hilfe genommen. Bis heute stört lediglich das Hochsilo mit Produktionsgebäude der Mühle das Dorfbild. Würde das Hochsilo also rückgebaut wäre das Bild schon ziemlich repariert.

 

Nachhaltigkeitsbeurteilung:

Die Nachhaltigkeitsspinnen gemäss Abbildung 14 des Berichts lösen fast schon ein wenig Ratlosigkeit aus. Lauter positive Auswirkungen… Es scheint sich wirklich um ein für die Umwelt ganz tolles Vorhaben zu handeln - wir staunen. 

Antrag: Der Eintrag eines Wohnschwerpunkts ist abzulehnen.