Die GLP ist mit dem vorliegenden Energiegesetzentwurf nicht einverstanden und verlangt vom Regierungsrat eine Überarbeitung und die Aufnahme folgender Kernelemente:
- ein Verbot sowie eine Sanierungspflicht aller fossilen Heizungen bist 2035
- eine Sanierungspflicht aller elektrischen Widerstandsheizungen bis 2030
- eine Pflicht zur Eigenstromproduktion bei Neubauten
Die steigenden Energiepreise, die drohende Gas- und Strommangellage, die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und die Zuspitzung der Klimakrise sollten Anlass genug sein für ein Gesetz, welches diesen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Leider ignoriert der Regierungsrat all diese Umstände und entwirft ein Gesetz, welches die Umwelt noch weniger schützt als der Gesetzesvorschlag aus dem Jahr 2020. Die grossen Stromeinsparpotentiale im Gebäudebereich werden nicht genutzt und kein relevanter Beitrag zur Stromproduktion geleistet.
Um die Klimaprobleme grundlegend zu lösen müssen wir den CO2-Ausstoss so schnell wie möglich reduzieren. Gebäudeheizungen sind für einen Viertel der CO2 Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Dieses Faktum kann einfach und schnell wirkungsorientiert angegangen werden. Die Technologien dazu sind bekannt und sind nachweislich wirtschaftlich. Damit nun aber gehandelt wird, braucht es klare Rahmenbedingungen. Eine Sanierungspflicht für fossile Heizungen bis 2035 bring diese Klarheit und sorgt dafür, dass nicht nur Überzeugte und Vernünftige, sondern auch Skeptiker und Zögerer ihre Heizung ersetzen.
Elektrische Widerstandsheizungen nutzen den Strom sehr ineffizient und werden am meisten bei tiefen Temperaturen genutzt. Rund 15-20% des Stromverbrauchs fallen im Aargau im Winter durch die Nutzung von elektrischen Widerstandsheizungen an. Das Sparpotential ist entsprechend gross und muss genutzt werden. Die GLP fordert darum eine Sanierungspflicht aller elektrischen Widerstandsheizungen bis 2030. Dies Massnahme hilft besonders effizient, eine Strommangellage in Zukunft nachfrageseitig zu vermeiden.
Energie und besonders Strom ist ein knappes und wertvolles Gut. Mit einer Pflicht zur Eigenstromproduktion oder der Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage, so wie im ursprünglichen Gesetz vorgesehen, hilft mit, die Stromversorgung zu sichern und einer Strommangellage produktionsseitig vorzubeugen. «Diese Forderung gehört wieder ins Gesetz, denn es ist auch heute noch so, dass sehr viele Neubauprojekte ohne PV Anlage ausgeführt werden, obwohl deren Wirtschaftlichkeit längst bewiesen ist.», hält Gian von Planta fest.
Eine Anpassung des Energiegesetzes mit diesen 3 Forderungen ist daher ein Gewinn für uns Alle:
- Die Umwelt wird geschont und ein wichtiger Schritt gegen den Klimawandel wird getan
- Die Abhängigkeit vom Ausland wird stark reduziert und das Geld fliesst nicht in Öl- und Gasdiktaturen, sondern in die Schweizer Wirtschaft und damit auch KMU’s
- Die Schweizer Energiekonsumentin zahlt am Ende weniger für Raumwärme und warmes Wasser