Freitag, 25. Januar 2019

Totalrevision Spitalgesetz

Trotz einiger Neuerungen bleibt die geplante Totalrevision des Spitalgesetzes insgesamt ohne nennenswerte Überraschungen. Die Anpassungen ans revidierte KGV sind im Rahmen eines Nachvollzugs Notwendigkeit. Das Bundesgesetz steckt aber den Handlungsspielraum der Kantone weiterhin eng. Die spannendste Frage, jene hinsichtlich der Organisation der kantonalen Spitäler, beantragt die glp zu verschieben.

Die Grünliberalen erachten die Erteilung von Leistungsaufträgen auf unbestimmte Dauer als begrüssenswert, sofern auf Seite des DGS griffige Instrumente zum Controlling und zum Monitoring geschaffen werden.

 

Weiter wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“ von der glp befürwortet, es ist allerdings zuzuwarten bis bezüglich des laufenden Verfahrens Rechtssicherheit besteht. Die Grünliberalen mahnen aber dennoch Vorsicht walten zu lassen, was den Bereich der Psychiatrie anbelangt.

 

Die vom RR geplante  Einführung einer Prüfung der Indikationsqualität stösst bei der glp auf offene Ohren. Die Umsetzbarkeit, auch aufgrund des geringen Ausmasses  der Möglichkeit zur Einflussnahme durch den Kanton, scheint der glp jedoch fraglich.

 

Die Finanzierung von Gemeinschaftswirtschaftlichen Leistungen ist eine typische Subvention. Die Grünliberalen erwarten keine undefinierten Giesskannenbeiträge sondern wie vorgesehen klare Kriterien.

 

Im Grundsatz befürworten die Grünliberalen die Pilotnorm – bezüglich Kosten / Nutzen, Controlling sowie Berichterstattung bestehen allerdings noch einige Fragezeichen.

 

Wie verschiedentlich bereits während Budgetdebatten angeregt, begrüssen die Grünliberalen ferner die Abschaffung der Spitalsteuer.

 

Die Grünliberalen sind zudem der Ansicht, dass die Veräusserungskompetenz weiterhin beim Grossen Rat liegen soll – der Sinn einer Veräusserung erschliesst sich der glp bis anhin nicht.

 

 

Frage 9 der Vernehmlassung zur Organisation:

Antrag: Diese Frage soll verschoben und vorab sollen alle relevanten Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden. Wir erwarten eine saubere Analyse über Probleme, danach Prüfung der Optionen im Hinblick auf die Lösung der Probleme. Dabei sind die Kosten der jeweiligen Umstellungsphasen zu quantifizieren ebenso wie die zu erwartenden Auswirkungen (Finanzen, operativ, regulatorisch etc).

 

Begründung:

Wir erachten die Botschaft in diesem Punkt als mangelhaft.  Wenn das Projekt einer verbesserten Zusammenarbeit von Erfolg gekrönt werden soll, braucht es zwingend eine saubere Analyse (für welche es personelle und finanzielle Mittel bereit gestellt werden müssen). Sollte das Problem hauptsächlich in Führungsmängeln bestehen, so kann das Beheben der Probleme vermutungsweise deutlich kostengünstiger als mit einer komplexen Umstrukturierung erfolgen. Der veröffentlichte Bericht der PwC bringt allenfalls einige Klärung – dass die Veröffentlichung nur 3 Tage vor Vernehmlassungsende jedoch viel zu kurzfristig kam  um den Bericht seriös zu analysieren und in die Vernehmlassungsantwort einzuarbeiten ist offensichtlich. Die Grünliberalen halten deshalb an ihrem zuvor ausgearbeiteten Antrag fest und fordern den Regierungsrat auf,  die Organisationsfrage zu einem späteren Zeitpunkt und in der erforderlichen Qualität zu klären.