Freitag, 18. November 2022

Medienmitteilung zur Vernehmlassung VRPG

Die GLP Aargau stellt sich kritisch zur Revision des VRPG – die Chance zur Digitalisierung des Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahrens soll konsequenter genutzt werden

Die Grünliberalen begrüssen die Bestrebungen des Kantons Aargau, im Verwaltungs- bzw. Verwaltungsgerichtsverfahren digitale Instrumente einzuführen und damit die Effizienz in der Verwaltung zu steigern.

Aus Sicht der GLP ist die Vorlage aber nicht hinreichend mit den Bestrebungen des Bundes und den bereits in Kraft stehenden bundesrechtlichen Normen zum digitalen Rechtsverkehr abgeglichen. Es ist zu befürchten, dass nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) das VRPG erneut grundsätzlich überarbeitet werden muss. Der Kanton Aargau wäre bereits jetzt frei, für das Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren das Primat der digitalen Akte festzulegen und damit für einmal eine echte Vorreiterrolle im Bereich der Digitalisierung einzunehmen. Die GLP stört sich zudem daran, dass im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs Terminologien verwendet werden, die nicht im Einklang mit übergeordnetem Recht stehen.

Dezidiert dagegen ist die GLP, dass die Behörden nach einer elektronischen Eingabe eine Nachreichung in Papierform verlangen können. Damit wird der elektronische Rechtsverkehr bereits im Voraus kastriert, was sich bereits bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Zivilprozess durch den Bund als krasser Fehler gezeigt hat.

In diesem Sinne ist die GLP auch der Überzeugung, dass die Behörden zu verpflichten sind, alle Baugesuche und Nutzungspläne in elektronischer Form zu publizieren und öffentlich aufzulegen.

 

Die vorgesehene Professionalisierung des Dolmetscherwesens begrüsst die GLP ausdrücklich. Es ist jedoch nicht ersichtlich, wieso diese Professionalisierung nur im Bereich des mündlichen Übersetzens und nicht auch im schriftlichen Bereich erfolgen soll.

 

Die GLP begrüsst eine Verlängerung der bislang zu kurzen dreitägigen Beschwerdefrist für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden auf kommunaler Ebene. Sie schlägt aber statt der 10 Tage gemäss Vorlage eine angemessene Frist von 7 Tagen vor.

Überhaupt nicht einverstanden ist die GLP mit der vorgesehenen Einschränkung der Rechtsmittelmöglichkeiten gegen Erlasse des Kantons Aargau (Beschränkung Rechtsmittelfrist auf 30 Tage nach Inkrafttreten des Erlasses) und mit der vorgesehenen Anpassung des Baugesetzes, wonach Anträge der Einwendung im Beschwerdeverfahren nicht mehr erweitert werden können. Rechtsstaatlich wichtige und bewährte Instrumente dürfen nicht ohne Not derart krass eingeschränkt werden. Das Einwendungsverfahren muss den Charakter als niederschwelliges und unkompliziertes Verfahren mit Schlichtungsaspekt beibehalten. Würde diese neue Bestimmung tatsächlich Gesetz, wird sich die GLP für die Einführung eines professionellen Baurekursgerichts (analog zu anderen Kantonen) stark machen.