Mittwoch, 6. Januar 2021

Medienmitteilung zur Anhörung Steuergesetz (StG)

Die glp Aargau begrüsst die Senkung des Gewinnsteuerfusses für Unternehmen; diese soll jedoch nicht bereits 2022 erfolgen und nur, wenn die Erhöhung der Pauschalabzüge saldoneutral eingeführt wird.

Der Kanton Aargau weist nach der Umsetzung der STAF und der Kantonalen Steuervorlage 17 den dritthöchsten Steuertarif für Unternehmen aller Kantone auf. Insbesondere für Ertragsstarke Unternehmen ist der Steuerfuss eine wichtige Grösse bei Standortentscheiden. Die glp Aargau befürwortet daher eine Senkung des Steuertarifes auf ein Niveau, welches zwar noch nicht besonders attraktiv aber nicht mehr stark über dem Schnitt der Kantone liegt. Damit dürfte der Einfluss der Besteuerung im Vergleich mit anderen Standortfaktoren bei Standortentscheiden wieder in den Hintergrund treten.

Die Senkung der Gewinnsteuersätze führt zu prognostizierten Steuerausfällen bei Kanton und Gemeinden von 132 Mio. CHF. Die ebenfalls geplante Anpassung der Pauschalabzüge ohne Kompensation würde zu zusätzlichen Mindereinnahmen von 88 Millionen führen. Wir erachten es deshalb zum heutigen Zeitpunkt als nicht verantwortbar beide Steuersenkungen ohne Kompensation per 1.1.2022 umzusetzen. Die Einschätzung der zukünftigen Einnahmen- und Ausgabensituation des Kantons und der Gemeinden sind aufgrund der Corona-Pandemie sehr schwer einzuschätzen. Zudem erachtet es die glp als angezeigt, die Revision erst dann zu diskutieren, wenn auch Klarheit besteht, ob die Erhöhung der Pauschalabzüge umgesetzt wird, und falls ja, ob dies mit oder ohne Kompensation über eine Anpassung der Steuerprogression geschieht.

Die glp Aargau sieht eine zeitlich gestaffelte Einführung als zwingend an. Insbesondere für Gemeinden mit einer grossen Anzahl an ertragsstarken Unternehmen ist die Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen spürbar und muss schrittweise kompensiert werden können.

Die glp Aargau wünscht sich eine attraktivere Gewinnbesteuerung von Unternehmen, jedoch in einer gestaffelten und der aktuellen finanziellen Lage des Kantons und der Gemeinde gewählten Umsetzungsform.