Die GLP Aargau begrüsst dabei insbesondere auch die Ausscheidung von Naturschutzzonen und Uferschutzzonen im Rahmen dieses kantonalen Nutzungsplans zum Schutz der Rheinuferlandschaft. Mit der Einführung der Ufererholungszone werden auch die restlichen Zonen konkreter und damit besser geschützt und Besucherströme wirkungsorientierter gelenkt. «Dabei sollen auch alle möglichen Freizeitnutzungen und möglichen zukünftigen Nutzungen in diesen Zonen gelenkt werden, um die Entlastung und Erholung der Natur in der Naturschutz -und Ufererholungszone zu gewährleisten», hält Matthias Betsche, Grossrat, fest. Die wirkungsvolle Aufsicht der Gebiete kann dabei nur mit genügend Personal von Seiten des Kantons erfolgen.
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für ökologisch ausreichende Pufferzonen nicht und ist daher in dieser Hinsicht aus Sicht der GLP zu überarbeiten.