Der Regierungsrat wurde mit einer von der GLP miteingereichten und vom Grossen Rat überwiesenen Motion beauftragt, die Verordnung über das Schulgeld zu überarbeiten. Im nun vorliegenden Anhörungsbericht favorisiert die Regierung ein Schulgeld-Berechnungsmodell gemäss „buchhalterischem Aufwand und Ertrag“.
Die GLP Aargau ist der Ansicht, dass diese Variante am meisten Gewähr bietet für eine faire Berechnung des Schulgeldes.
Um das System einfach zu handhaben, tritt die GLP für die Streichung des Standortgunstabzuges ein. Dies ist auch als Ausgleich dafür anzusehen, dass das von den Standortgemeinden zur Verfügung gestellte Bauland nicht in die Schulgeldberechnung einfliesst, obwohl es einer stetigen Wertsteigerung unterliegt.