Mittwoch, 29. April 2020

Die glp erkennt den Handlungsbedarf und fordert mehrere Varianten

Die Revision des Lohnsystems geht aus Sicht der glp grundsätzlich in eine richtige Richtung und wird als notwendig erachtet. Der glp geht jedoch der Vorschlag nicht konsequent genug in die richtige Richtung, dies auch unter dem Aspekt der dadurch entstehenden Kosten. So sind insbesondere beim Verlauf der Lohnkurve und der Besitzstandswahrung Alternativen aufzuzeigen.

Der Regierungsrat hat richtigerweise erkannt, dass die Schweiz und der Kanton Aargau sich zunehmend zu einer Wissensgesellschaft entwickeln. Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der Wissensgesellschaft sind motivierte und qualifizierte Lehrpersonen und Schulleitungen. Ein konkurrenzfähiges und zeitgemässes Lohnsystem unterstützt das Aargauer Bildungswesen bei der Rekrutierung des notwendigen Personals, insbesondere auch in Zeiten des Fachkräfte- beziehungsweise Lehrpersonenmangels.

Aktuell bewegt sich die Besoldung von Aargauer Lehrpersonen im lebenslangen Vergleich mit den anderen Kantonen im untersten Drittel. Der Regierungsrat wird gebeten diese Zahl (Lebenslohn) im Vergleich zu den umliegenden Kantonen auszuweisen und damit den Vergleich für die einzelnen Hauptfunktionen möglich zu machen.

Gute Ansätze sind aus Sicht der glp zu erkennen, insbesondere wird das bisherige Vektorenmodell abgelöst und damit die Anforderungen an Transparenz, Wettbewerbsfähigkeit, Umsetzbarkeit und Diskriminierungsfreiheit gegenüber den Geschlechtern weitgehend erfüllt. Es schafft Anreize, damit die Lehrpersonen im Schulsystem verbleiben, beispielsweise durch einen schnelleren Lohnanstieg in der ersten Berufsphase. Der geplante Systemwechsel könnte konsequenter angegangen werden, indem die Besitzstandwahrung aufgehoben oder in einer abgeschwächten Variante verfolgt würde.

Die glp erhofft sich vom Regierungsrat hierzu zusätzliche Variantenvorschläge und zusätzliche Berechnungsmodelle, aus welchen ersichtlich ist, ob zum Beispiel eine Angleichung der Lohnbandbreite an diejenige des übrigen Verwaltungspersonals möglich wäre. Die glp möchte weiter geprüft haben, ob es wirkungsvoller sein könnte, die Lohnkurve in Zone 1 und 2 noch akzentuierter ansteigen zu lassen (zumindest bei den Sek II-Lehrpersonen, welche länger studieren und dadurch später in den Beruf einsteigen als zum Beispiel Primarlehrpersonen).

Mit der Anpassung im vorgeschlagenen Lohnkurvenverlauf kommt es zu gewissen Verbesserungen (stärkerer Lohnanstieg zu Beginn der Karriere, Abschaffung Vektorenmodell, Erfahrung zählt mehr). In der Summe bleibt der Kanton Aargau aus Sicht der glp zumindest in einzelnen Bereichen aus finanzieller Sicht ein eher wenig attraktiver Arbeitgeber. Dies ist eine Verfehlung des sich selbst gesteckten Ziels, was die glp bedauert. Dennoch anerkennen die Grünliberalen die Notwendigkeit einer Anpassung, welche offensichtlich nicht kostenneutral erfolgen kann.