Donnerstag, 4. April 2024

Medienmitteilung zur Einführung eines dritten Sonntags, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen

Die Grünliberalen begrüssen den vorgeschlagenen Ansatz einer Einführung eines dritten Sonntags, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Dies stellt aus der Sicht der Grünliberalen eine Erweiterung der liberalen Wirtschaftsordnung im Kanton Aargau dar. Die GLP unterstützt, dass Gemeinden den dritten Sonntag selbst bestimmen können, da die Verkaufssonntage so mit Rücksicht auf regionale Spezifitäten eingesetzt werden können. Gleichzeitig unterstützt die GLP, dass der weitere Verkaufssonntag nicht in die Adventszeit gelegt werden kann, aufgrund der bereits hohen Dichte an Verkaufssonntagen in dieser Zeit, welche aus Sicht der Grünliberalen ausreicht.

Die Erweiterung von Verkaufssonntagen hat mit dem notwendigen Bedacht auf die Bedürfnisse und den Schutz der Arbeitnehmenden zu erfolgen. Mit einer Erweiterung auf 3 Tage, ist ein annehmbares Mass erreicht. Zudem ermöglicht die Rücksicht auf kantonale Feiertage weiteren Schutz, was aus der Sicht der GLP unterstützenswert ist.

Zudem ermöglicht die Erweiterung um einen Tag, dessen Festlegung in der Kompetenz der Gemeinden liegt, weitere Rücksicht auf regionale Eigenheiten. Als dezentraler Kanton mit regionaler Vielfalt ist dieser Ansatz im Kanton Aargau richtig gewählt und trägt zum Schutz, zu der Pflege und der Förderung von Regionalität bei.